Fördermöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und III)
Die Teilnahme an unseren Fortbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) förderungsfähig.
Wir beraten Sie gerne!
Ihre Ansprechpartner/-innen bei JobSystems GmbH sind:
Herr Kurt Martin, Tel.: 02241 25676-18, E-Mail: k.martin@jobsystems.de
Frau Jutta Mönnig, Tel.: 02241 25676-21, E-Mail: j.moennig@jobsystems.de
Wichtige Förderinstrumente sind zum Beispiel:
- Bildungsgutschein
- Bildungsscheck
- Bildungsprämie
- Kurzarbeitergeld (KuG) (Qualifizieren statt Entlassen)
- Vermittlungsgutschein
- WeGebAU
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie grundsätzlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!
Wir beraten Sie gerne.